Keine Propaganda: Journalismus darf nicht die Lügen der AfD verbreiten

„Audeatur et altera Pars!“ Seriöser Journalismus soll in Konflikten auch immer „die andere Seite hören“.

Diese lateinische Formel ist nach wie vor richtig. Sie besagt, dass seriöser Journalismus in Konflikten die Faktenlage klärt, bevor er eine Stellung dazu einnimmt. Das bedeutet aber keinesfalls, dass er damit Lügen verbreiten darf.
Wenn beispielsweise der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz behauptete, Asylbewerber ließen sich die Zähne auf Kosten der deutschen Steuertöpfe machen, dann ist diese Behauptung nachweisbar unrichtig. Seriöser Journalismus darf sie nicht unkommentiert weiterverbreiten. Anderenfalls verstößt er gegen das Gebot der „wahrheitsgemäßen Berichterstattung“.
Gleiches gilt auch für einige Forderungen, die die CDU und die CSU in ihrem 5-Punkte-Plan mit Hilfe von Teilen der FDP und unter lautem Jubel der AfD im Bundestag verabschiedet haben. Zum Einen beruht die Argumentation dafür auf der Falschbehauptung, dass zu viele angeblich „kriminelle Asylbewerber“ nach Deutschland kämen, während die Zahl der Asylanträge tatsächlich deutlich gesunken ist. Außerdem stigmatisiert sie Asylbewerberinnen und Asylbewerber als „Kriminelle“, was vermutlich den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen dürfte. Die Verbreitung solcher Behauptungen verstößt gegen das berufsethische Verbot, niemanden durch die journalistische Berichterstattung zu diskriminieren.
Schließlich ist die Kritik am Stimmverhalten der Union im Bundestag Auslöser für gigantische Großdemonstrationen in zahrleichen Städten Deutschlands gewesen. Darüber zu berichten, gebietet nicht nur die „Chronistenpflicht, sondern auch die ethische Verpflichtung des Journalismus als „4. Säule der Demokratie“. Journalismus hat die vornehme Aufgabe, die Demokratie zu schützen und durch eine faktenbasierte Berichterstattung und eine antirassistische, antisemitische und zutiefst demokratische Haltung.
Sie wirkt bei manchen Journalistinnen und Journalisten mitunter etwas fadenscheinig. Vielleicht trauen sich einige ja nicht, klar Stellung für Demokratie und damit auch für wirksamen Klimaschutz sowie gegen die ungleiche Verteilung von reichtum zu beziehen, weil ihre Verlagschefs selber auch zum Club der deutschen Milliardäre gehören? Was passiert, wenn man eine Demokratie den oligarchen überlässt, ist auf erschütternde Weise sowohl in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) wie zugleich auch in Russland zu beobachten.

Keine Propaganda: Journalismus darf nicht zum Steigbügelhalter der AfD werden

„Audeatur et altera Pars!“ Seriöser Journalismus soll in Konflikten auch immer „die andere Seite hören“.

Diese lateinische Formel ist nach wie vor richtig. Sie besagt, dass seriöser Journalismus in Konflikten die Faktenlage klärt, bevor er eine Stellung dazu einnimmt. Das bedeutet aber keinesfalls, dass er damit Lügen verbreiten darf.
Wenn beispielsweise der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz behauptete, Asylbewerber ließen sich die Zähne auf Kosten der deutschen Steuertöpfe machen, dann ist diese Behauptung nachweisbar unrichtig. Seriöser Journalismus darf sie nicht unkommentiert weiterverbreiten. Anderenfalls verstößt er gegen das Gebot der „wahrheitsgemäßen Berichterstattung“.
Gleiches gilt auch für einige Forderungen, die die CDU und die CSU in ihrem 5-Punkte-Plan mit Hilfe von Teilen der FDP und unter lautem Jubel der AfD im Bundestag verabschiedet haben. Zum Einen beruht die Argumentation dafür auf der Falschbehauptung, dass zu viele angeblich „kriminelle Asylbewerber“ nach Deutschland kämen, während die Zahl der Asylanträge tatsächlich deutlich gesunken ist. Außerdem stigmatisiert sie Asylbewerberinnen und Asylbewerber als „Kriminelle“, was vermutlich den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen dürfte. Die Verbreitung solcher Behauptungen verstößt gegen das berufsethische Verbot, niemanden durch die journalistische Berichterstattung zu diskriminieren.
Schließlich ist die Kritik am Stimmverhalten der Union im Bundestag Auslöser für gigantische Großdemonstrationen in zahrleichen Städten Deutschlands gewesen. Darüber zu berichten, gebietet nicht nur die „Chronistenpflicht, sondern auch die ethische Verpflichtung des Journalismus als „4. Säule der Demokratie“. Journalismus hat die vornehme Aufgabe, die Demokratie zu schützen und durch eine faktenbasierte Berichterstattung und eine antirassistische, antisemitische und zutiefst demokratische Haltung.
Sie wirkt bei manchen Journalistinnen und Journalisten mitunter etwas fadenscheinig. Vielleicht trauen sich einige ja nicht, klar Stellung für Demokratie und damit auch für wirksamen Klimaschutz sowie gegen die ungleiche Verteilung von reichtum zu beziehen, weil ihre Verlagschefs selber auch zum Club der deutschen Milliardäre gehören? Was passiert, wenn man eine Demokratie den oligarchen überlässt, ist auf erschütternde Weise sowohl in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) wie zugleich auch in Russland zu beobachten.

Keine Propaganda: Journalismus darf nicht zum Steigbügelhalter der AfD werden

„Audeatur et altera Pars!“ Seriöser Journalismus soll in Konflikten auch immer „die andere Seite hören“.

Diese lateinische Formel ist nach wie vor richtig. Sie besagt, dass seriöser Journalismus in Konflikten die Faktenlage klärt, bevor er eine Stellung dazu einnimmt. Das bedeutet aber keinesfalls, dass er damit Lügen verbreiten darf.
Wenn beispielsweise der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz behauptete, Asylbewerber ließen sich die Zähne auf Kosten der deutschen Steuertöpfe machen, dann ist diese Behauptung nachweisbar unrichtig. Seriöser Journalismus darf sie nicht unkommentiert weiterverbreiten. Anderenfalls verstößt er gegen das Gebot der „wahrheitsgemäßen Berichterstattung“.
Gleiches gilt auch für einige Forderungen, die die CDU und die CSU in ihrem 5-Punkte-Plan mit Hilfe von Teilen der FDP und unter lautem Jubel der AfD im Bundestag verabschiedet haben. Zum Einen beruht die Argumentation dafür auf der Falschbehauptung, dass zu viele angeblich „kriminelle Asylbewerber“ nach Deutschland kämen, während die Zahl der Asylanträge tatsächlich deutlich gesunken ist. Außerdem stigmatisiert sie Asylbewerberinnen und Asylbewerber als „Kriminelle“, was vermutlich den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen dürfte. Die Verbreitung solcher Behauptungen verstößt gegen das berufsethische Verbot, niemanden durch die journalistische Berichterstattung zu diskriminieren.
Schließlich ist die Kritik am Stimmverhalten der Union im Bundestag Auslöser für gigantische Großdemonstrationen in zahrleichen Städten Deutschlands gewesen. Darüber zu berichten, gebietet nicht nur die „Chronistenpflicht, sondern auch die ethische Verpflichtung des Journalismus als „4. Säule der Demokratie“. Journalismus hat die vornehme Aufgabe, die Demokratie zu schützen und durch eine faktenbasierte Berichterstattung und eine antirassistische, antisemitische und zutiefst demokratische Haltung.
Sie wirkt bei manchen Journalistinnen und Journalisten mitunter etwas fadenscheinig. Vielleicht trauen sich einige ja nicht, klar Stellung für Demokratie und damit auch für wirksamen Klimaschutz sowie gegen die ungleiche Verteilung von reichtum zu beziehen, weil ihre Verlagschefs selber auch zum Club der deutschen Milliardäre gehören? Was passiert, wenn man eine Demokratie den oligarchen überlässt, ist auf erschütternde Weise sowohl in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) wie zugleich auch in Russland zu beobachten.

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