Postfaktisch populistisch: Professionelle journalistische Arbeit statt amtlichem Abwehrzentrum

Ein Abwehrzentrum gegen Fake News plant das Bundesinnenministerium laut Presseberichten von 23. Dezember 2016. Angeblich soll das geschehen, um eine Manipulation der Bundestagswahl 2017 zu erschweren.
US-amerikanische Geheimdienste werfen den russischen Präsidenten Vladimir Putin vor, er habe die Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) am 8. November 2016 durch gezielte Falschmeldungen und die Veröffentlichung heimlich abgezapfter Daten zugunsten von Donald Trump manipuliert. Nun fürchten Behörden, Politiker und Medien, Ähnliches könnte auch bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag im September 2017 geschehen.
„Postfaktisch“ war das Wort des Jahres 2016. „Fake News“ ist das sprachliche Schreckgespenst für 2017. Mit blindem Aktionismus schicken sich viele nun an, der Wahrheit mit eilig ausgerufenen Maßnahmen und Gesetzen hastig auf die Sprünge zu helfen.
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“, heißt es in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes. „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Damit steht die Verfassung einer rigiden Kontrolle von Nachrichten durch den Staat glücklicherweise entgegen. Der Kampf gegen Fake News darf deswegen auch nicht staatlichen Stellen obliegen; vielmehr ist er Aufgabe der Bürger und der Medien selbst.
Mit dem Deutschen Presserat in Bonn haben Journalisten und Verleger gemeinsam ein Organ der freiwilligen Selbstkontrolle geschaffen. Naheliegend wäre, den Presserat zu sttärken, damit er einen professionellen Faktencheck von Nachrichten unabhängig von staatlichem Einfluss durchführen kann. Möglicherweise könnte eine bessere finanzielle Ausstattung helfen, ein Internetportal für Faktenchecks aufzusetzen, das allen Zweifelnden die Möglichkeit zu eigener Nachprüfung ermöglicht.
Für eine gezielte Verbreitung von Falschinformationen über Personen oder Institutionen bietet das bestehende Strafrecht Ansatzpunkte in seinen Paragraphen 185, 186 und 187. Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung werden bestraft, wenn jemand falsche Tatsachenbehauptungen über eine andere Person verbreitet, sie mit deftigen Schimpfworten öffentlich zur Schnecke macht oder sie in ihrer Ehre herabwürdigt.
Journalisten sollten nicht jeden Unsinn verbreiten, den populistische Parteien oder Politiker absondern. Gleichzeitig sollten sie unwahre Tatsachenbehauptungen richtigstellen und mit den entsprechenden Fakten widerlegen.
Zudem sollten Medien auf Qualität setzen, indem sie ihre eigenen Berichte vor der Veröffentlichung einem gründlichen Faktencheck unterziehen. Seriöse Qualitätsmedien wie Der Spiegel haben hier bereits eine jahrzehntelange Erfahrung, die nun konsequent angewandt werden muss.
Mündige Menschen müssen sich außerdem kritisch mit der Berichterstattung auseinandersetzen und nicht ungeprüft glauben, was sie beispielsweise auf Twitter lesen, selbst wenn es über mehrere verschiedene Kanäle zu ihnen gelangt ist. Das Prinzip „Stille Post“ mit aufeinanderfolgenden verfälschungen bei einer Weiterverbreitung ist dabei ebenso zu beachten wie die massenhafte Vermehrung von Meldungen über Robots.
All das wird Rechtspopulisten und Fremdenfeinde wohl kaum daran hindern, nach dem Prinzip des „Homo Faber“ das als wahr zu verbreiten, was sie gerne wahrhaben wollen. Die am lautesten „Lügenpresse“ schreien, sind interessanterweise selbst diejenigen, die am dreistesten lügen. Offenbar schließen die Protagonisten von Pegida und AfD hier unbewusst von sich selbst auf andere.
Erreichen können seriöse Berichterstattung und aufgeklärte Bürger aber vielleicht diejenigen, die einer starken Berieselung mit Fake News wenig entgegenzusetzen haben, die aber an sich selbst den Anspruch der Lauterkeit stellen und für Argumente noch offen sind. Deswegen müssen demokratisch gesinnte Menschen jetzt seriöse Medien stärken und sich selbst die nötige Wissensgrundlage für einen kritischen Umgang mit zweifelhafter Berichterstattung aneignen.
Qualitätssiegel helfen dabei kaum. Eigentlich sollte doch jeder Journalist den Anspruch haben, dass sein Name oder sein Kürzel für die Qualität der damit gekennzeichneten Artikel bürgt. Am Ende verhilft das zu größerer Anerkennung und letztlich auch zu mehr leserschaft.

Kommentare sind abgeschaltet.