Mein ist die Meinungsfreiheit: Von den üblen Listen der Populisten

„Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden.“ Diese Mahnung von Rosa Luxemburg gilt ganz besonders für die Pressefreiheit.
Natürlich gilt die Meinungs- und Pressefreiheit grundsätzlich auch für Populisten aller Coleur. Doch viele Rechtspopulisten versuchen, diese Freiheit als Waffe gegen Andersdenkende zu nutzen: Werden ihre Äußerungen kritisiert, gebärden sie sich als Opfer von Zensur; unangenehme Aussagen Anderer jedoch geißeln sie mit markigen Worten.
Ein besonders widerwärtiges Beispiel dafür ist die Äußerung des AfD-Abgeordneten Jörg Meuthen zur Freilassung des Journalisten Deniz Yücel aus türkischer Haft: „Schön wäre ja, wenn Herr Yücel die Zeit im Gefängnis zur Besinnung genutzt hätte.“ Was Katharina Nocun kurz nur „Besinnungshaft“ nennt, ist Ausdruck übelster Verachtung von Meinungs- und Pressefreiheit.
Wie soll man damit umgehen? Wie vermeidet man, der sogenannten „Alternative für Deutschland“ (AfD) und anderen Rechtspopulisten in die Falle zu gehen, indem man ihnen entweder Opferrolle zuweist oder aber ihre unsäglichen Aussagen in vorauseilender Anpassung eilfertig kolportiert?
Die Antwort kann nur in einem geschickten Mix liegen: Dort, wo beispielsweise die AfD als Bundestagsfraktion ein Recht auf Gleichbehandlung einfordert, sollte man ihre Debattenbeiträge nicht totschweigen. Andererseits sollte man aber nicht – wie es Kattascha bei einer Veranstaltung der Humanistischen Union Marburg am 27. Oktober 2016 formulierte – „über jedes Stöckchen springen, das die AfD hinhält“.
Außerdem sollte man die Vertreter dieser Partei sowie Rechtspopulisten insgesamt nicht ohne Not zu öffentlichen Diskussionen einladen und ihnen damit ein Podium für ihre menschenverachtende Hetze bieten. Die Vorstellung mancher Journalisten, die AfD entlarven zu können, erweist sich angesichts ihrer häufig vertreiteten „Fake News“ allzu oft als irrige Selbstüberschätzung.
Schließlich sei auch der Hinweis erlaubt, dass die Meinungsfreiheit nicht alles erlaubt: Angriffe auf Menschenwürde und Aufrufe zu Straftaten widersprechen den 16 Grundsätzen des Deutschen Presserats sowie dem Strafgesetzbuch (StGB) ebenso wie Falschbehauptungen und die Herabwürdigung von Menschen allein aufgrund irhrer Herkunft oder Religion. Transportieren sollten verantwortungsbewusste Journalisten deshalb nur Aussagen, die nicht gegen diese Regeln verstoßen.
Am Ende ist es wichtig, den journalistischen Grundsatz „Audeatur et altera Pars“ gerade auch bei Aussagen von Rechtspopulisten ernst zu nehmen und Betroffene dazu zu Wort kommen zu lassen. Wenn die Opfer der AfD häufiger zu Wort kämen, würde es dieser Partei wahrscheinlich schwerer falllen, sich selbst als Opfer zu guerieren. Schließlich findet Freiheit ihre Grenze immer im Respekt vor der Freiheit des Anderen.

Franz-Josef Hanke, Marburg

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